Kriminologie in Nordrhein-Westfalen

Das Netzwerk der Kriminologinnen und Kriminologen in Nordrhein-Westfalen

Masterstudiengang „Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft“      Zertifikatsstudium „Psychosoziale Prozessbegleitung“

Masterstudiengang „Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft“

In den Bereichen Polizei, Strafvollzug, Bewährungs- und Gerichtshilfe, Sozialarbeit, im schulischen und außerschulischen Bereich wird kriminologisches Wissen zunehmend benötigt und gefordert. Der Wahlbereich Kriminologie bietet Personen, die sich mit Kriminalität und abweichendem Verhalten beschäftigen oder damit im beruflichen Kontext konfrontiert sind, die Möglichkeit, im Rahmen eines komprimierten und praxisorientierten Studienganges aktuelle Forschungsergebnisse aufzuarbeiten und diese im gemeinsamen Dialog mit qualifizierten Dozentinnen und Dozenten und anderen Studierenden in praxistaugliche Handlungsmodelle zu transferieren.

Die neueren Entwicklungen im Bereich der kriminologischen, kriminalistischen sowie der polizeiwissenschaftlichen Forschung haben gezeigt, dass effektive Kriminalitätsbekämpfung nur im Verbund von Polizei und sozialen Berufen möglich ist und in die allgemeine gesellschaftliche und kommunale Entwicklung mit eingebunden werden muss. Die kriminologische Forschung konzentriert sich daher zunehmend auf die strukturelle Vernetzung von präventiven und repressiven Aspekten und geht dabei wesentlich von interdisziplinären Ansätzen aus. Dementsprechend prägt die Interdisziplinarität die Ausgestaltung der Studieninhalte sowie die fachliche Herkunft der beteiligten Dozentinnen und Dozenten. Die Zusammensetzung der Studierenden, die berufliche und fachliche Bereiche repräsentieren, führt zu Synergieeffekten durch Kooperation und Kommunikation im Rahmen des Studiums.

Zudem besteht seit 2016 für Interessierte die Möglichkeit, den Bereich Kriminalistik zu wählen. Der seit 2005 bestehende Studiengang wurde um die benannten Studieninhalte erweitert und bietet nun, neben dem kriminologischen Schwerpunkt, erstmals seit über 20 Jahren in Deutschland wieder die Möglichkeit, kriminalistische Inhalte an einer Universität und unter wissenschaftlicher Anleitung zu studieren.

Der Masterstudiengang schließt im deutschen Aus- und Fortbildungssystem vorhandene Lücken und will zur Qualifikation und Qualitätssicherung bereits bestehender Berufsfelder beitragen. Besonderer Wert wird gelegt auf die Einbeziehung der Praxiserfahrungen der Teilnehmer und eine breit angelegte Vermittlung von methodischen Kenntnissen und fachlichen Fähigkeiten. Dabei gehen wir davon aus, dass Kriminalität als komplexes gesellschaftliches Phänomen ebenso komplexe wie fachübergreifende Ansätze zur Analyse und Strategieentwicklung erfordert. Durch Vermittlung und Aktualisierung wissenschaftlicher Kompetenzen und Methoden werden Schlüsselqualifikationen für die Berufsfelder vermittelt. Mittels angeleiteter Analysen von Praxisabläufen und Berufsfeldern werden die Studierenden befähigt, in ihrem Tätigkeitsbereich ziel- und prozessorientiert, innovativ und wissenschaftlich informiert und reflektiert zu arbeiten.

In den Bereichen Polizei, Strafvollzug, Bewährungs- und Gerichtshilfe, Sozialarbeit (mit Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden sowie Straffälligen) und Schulen (Betreuungslehrer, Schulpsychologen und -sozialarbeiter) wird kriminologisches Wissen zunehmend benötigt und gefordert. Hier wird eine kriminologische Zusatzqualifikation in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Das Gleiche gilt für den Bereich der Polizeiwissenschaft, die gegenwärtig in Deutschland im Entstehen begriffen ist. Für den Bereich der Kriminalistik werden Polizeibeamte, die bereits als Kriminalisten tätig sind sowie Staatsanwälte, Richter und Strafverteidiger oder auch Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdienstleistern und Unternehmen über das vorhandene Grundlagenwissen hinaus auf den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Auseinandersetzung gebracht. Daher liegen mögliche Berufsfelder für die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs in den Bereichen der (öffentlichen und privaten) sozialen Dienste (einschließlich der sozialen Dienste der Justiz), der öffentlichen Verwaltung (Polizei, Strafvollzug u.a.) und der Justiz (Bewährungshilfe, Gerichte), aber auch im Aus- und Fortbildungssektor und im schulischen Bereich. Da der Masterabschluss einen vollwertigen Universitätsabschluss (mit Qualifikation für den höheren Dienst) darstellt, gehören Tätigkeiten in Forschung und Lehre (z.B. an Fachhochschulen) ebenfalls zu den bevorzugten Berufsfeldern. Diese Aufzählung ist selbstverständlich nicht abschließend.

Turnus, Dauer: jährlich (Januar), vier Semester

beteiligte Institutionen: Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft & Lehrstuhl für Kriminologie, Ruhr-Universität Bochum

verantwortliche Veranstalter: Prof. Dr. Thomas Feltes, Prof. Dr. Tobias Singelnstein

Homepage: http://www.makrim.de, Email: makrim@rub.de

 

Zertifikatsstudium „Psychosoziale Prozessbegleitung“

Verletzte durch Straftaten haben ein Anrecht darauf, durch das Strafverfahren nicht erneut zum Opfer zu werden. Um das Strafverfahren mit seinen für Laien schwer verständlichen Erfordernissen und Abläufen erträglicher zu gestalten, ist dem oder der Verletzten seit dem 1. Januar 2017 auf einen entsprechenden Antrag ein/e Psychosoziale(r) Prozessbegleiter/in beizuordnen. Die insoweit kostenfreie Psychosoziale Prozessbegleitung steht dem oder der Verletzten während des gesamten Verfahrens zur Seite und übernimmt (auch) eine Dolmetscherfunktion. Ziel der Psychosozialen Prozessbegleitung ist es, das Strafverfahren nicht zur zusätzlichen Belastung für den verletzten Menschen werden zu lassen.

Die gesetzliche Regelung für die Auswahl Psychosozialer Prozessbegleiter/innen sieht vor, dass diese Personen hierfür eine besondere Qualifikation besitzen müssen, die in der Regel mit einem Weiterbildungszertifikat nachgewiesen werden muss. Die Arbeitsgruppe der Konferenz der Justizminister/innen hat sowohl für die Psychosoziale Prozessbegleitung als auch für die Erteilung des Weiterbildungszertifikats Mindeststandards vorgegeben. Anhand der Hochrechnung von Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik ist damit zu rechnen, dass ein sehr hoher Bedarf an zertifizierten Prozessbegleiter/innen bestehen wird.

Der Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf bietet hierzu ein weiterbildendes Zertifikatsstudium „Psychosoziale Prozessbegleitung“ an, das nach den Vorgaben des Berichtes der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses „Psychosoziale Prozessbegleitung“ den Mindeststandards für Weiterbildungen zur „Psychosozialen Prozessbegleitung“ entspricht. Die Teilnehmer/innen an der Weiterbildung werden als Gasthörer/innen eingeschrieben und erhalten nach erfolgreichem Abschluss Weiterbildungszertifikate gem. § 62 Abs. 4 HG NRW. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Weiterbildenden Studium und den Erhalt des Zertifikats sind in der Prüfungsordnung für das weiterbildende Zertifikatsstudium „Psychosoziale Prozessbegleitung“ an der Hochschule Düsseldorf geregelt. Das Weiterbildende Zertifikatsstudium erstreckt sich über zwölf Monate. Es besteht aus zwanzig Präsenztagen, Selbststudium und paralleler Bearbeitung von Online-Fällen. Der Gesamtumfang beträgt 416 Stunden.

Turnus, Dauer: voraussichtlich Januar 2019, zwei Semester

beteiligte Institutionen: Arbeitsstelle Weiterbildung, Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften, Hochschule Düsseldorf

verantwortliche Veranstalter: Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk

Homepage: PSPB, Email: weiterbildung.sk@hs-duesseldorf.de

Zum Anfang